Begleittext zur Interpretation von Malignitätsvorstufen bzw. Malignitätsverdächtigen Befunden im Urogenitaltrakt
(Urin, Prostata und Niere)
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| PAP Klasse IIID | leichte, mäßige und schwere Dysplasie |
Diese Gruppe wird in der Regel bei exfoliativen Zellmaterial, welches von Epithelial ausgekleideten Körperhöhlen oder Organen (wie z. B. im Urin der Harnblase) stammt, verwendet. Dabei handelt es sich oft um Übergangsepithelien oder plattenepitheliale bzw. dem Plattenepithel entstammende Zellen oder auch Plattenepithelien imitierende dysplastische Zellen, die unterschiedliche Schweregrade von zellulären Dysplasien aufweisen können.
Ursache für einen solchen Befund können Malignitätsvorstufen bzw. Vorstadien sein oder es liegt ein maligner Tumor vor, wobei in diesem Fall nur Zellen der Tumorrandreaktion oder Tumor begleitende Zellen, jedoch keine malignen Zellen, im Urin "abgeschilfert" sind.
Bei einem Befund aus dieser Gruppe, sollte
eine mindestens dreimalige Kontrolle (entweder in
kurzen Abständen nacheinander oder alle 3 Monate), beginnend
innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten nach
Befunderstellung, erfolgen. Bei leichter oder mäßiger Dysplasie, kann sich der Befund evtl. auch zurückbilden oder
nach einem evtl. Jahre- bzw. Jahrzehntelangem Malignitätsvorstadium, zu einem malignen Tumor transformieren.
Eine langfristige jährliche Kontrolle ist daher (im späteren
Verlauf in größer werdenden Zeitabständen) sicher indiziert
(s. auch
diagnostisches Flussdiagramm).
Grundsätzlich gilt, je schwerer die Veränderung eingeordnet wird, desto größer die Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen bzw. auf das Entwickeln eines malignen Tumors.
Bei einem Befund in dieser Gruppe, sollte eine mindestens dreimalige Kontrolle innerhalb von 3 Monaten erfolgen. Weitere differenzierte Informationen entnehmen Sie bitte auch aus den nachfolgenden Tabellen.
| PAP-Klasse III | atypische Proliferationen oder atypische Hyperplasien. |
Diese Pap - Gruppe wird in der Regel für Tubulusepithelien oder Zellen mit drüsenepithelialer Differenzierung verwendet . So z. B. auch für direkt durch Punktion (FNA), Bürste oder Biopsie (PE-Abstriche bzw. Imprintpräparate), gewonnene organspezifische Zellen der Prostata oder der Niere benutzt, welche unterschiedliche Proliferationen oder Atypien Zellen aufweisen können.
Gründe hierfür können sein:
| PAP-Kl. IVb | Hier
liegt der dringende Verdacht auf einen malignen Tumor
vor, wobei cytologisch nur einige, sehr wenige Zellen
(oft weniger als 5 Tumorzellen) vor, die für eine
definitive klare Klassifikation des Tumors und Bestimmung
seiner Histogenese nicht ausreichen. Insbesondere vor einer Chemo- oder operativen Therapie sollte dieser Befund durch Wiederholung der Untersuchung gesichert werden, damit durch Gewinnung von mehr Tumorzellmaterial die Differenzierung und Bestimmung der Histogenese und der Ursprungsort des Tumors genauer Erfolgen kann. |
Grundsätzlich ist zu beachten, daß bei bestehendem klinischen Verdacht auf einen malignen Tumor, die Diagnose durch Wiederholung der Untersuchung gesichert werden sollte. Bei bestehendem klinischen Verdacht auf einen malignen Tumor sollten bei einem Befund der Klasse IVb parallel auch weitere Untersuchungs-verfahren (wie z. B. Cystoskopie mit Histologie oder andere bildgebende Verfahren) mit zur Diagnosesicherung eingesetzt werden.
Liegt kein klinischer Verdacht vor, so sollte erst nach mindestens einer Wiederholung der cytologischen Untersuchung, bei einem negativen Ergebnis, abhängig vom individuellen Fall, das weitere, eventuell invasivere Vorgehen zur Sicherung der Diagnose diskutiert werden.
Das
diagnostische Flussdiagramm soll dabei
einen leichteren Überblick in dem Ablauf ermöglichen.
Das vorliegende Begleitschreiben umfaßt
den derzeitigen Kenntnisstand in der cytologischen Diagnostik.
Bei eventuellen Änderungen werden wir Sie unverzüglich
Informieren. Für Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur
Verfügung.