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Cytologische Diagnostik
Indikation, Aufarbeitungstechniken, Ergebnisse und Interpretationen
Indikationsstellung
Aussagefähigkeit
Aufarbeitungstechniken
Ergebnisse und
Interpretationen
1. Indikationsstellung
Jeder durch die bildgebenden Verfahren in der Radiologie festgestellte
pathologische Befund, gleichgültig, ob primär tumorverdächtig oder einer
gutartigen Erkrankung zugeordnet, kann cytologisch diagnostiziert werden.
Oberflächlich gelegene oder durch Endoskope erreichbare Prozesse können in
der Regel mittels Bürstenausstrichen cytologisch untersucht werden.
Tiefergelegene Prozesse erfordern hingegen eine Feinnadelpunktion zur Gewinnung
von Zellmaterial.
Die Cytologie ermöglicht heute eine sehr frühe Diagnose von malignen
Erkrankungen und deren Vorstufen, theoretisch bereits aus der ersten maligne
entarteten Zelle (siehe
Abb.
1).
Wann ist eine cytologische Untersuchung indiziert bzw. die Methode der
Wahl ?
- Immer dann, wenn bei bereits bestehender und bekannter Grunderkrankung die
Frage eines Rezidivs, Metastasierung oder Infiltration (z. B. bei
generalisierten hämatologischen Erkrankungen) beantwortet werden soll, ist
eine cytologische Untersuchung mittels Feinnadelpunktion sicherlich die
Methode der Wahl. Hierbei kann mit einem geringen technisch- apparativen
Aufwand und für den Patienten minimaler Belastung eine zuverlässige
Aussage getroffen werden. Eine Feinnadelaspirationscytologie (FNAC) ist,
auch wenn sie wiederholt durchgeführt werden muß, für den Patienten
sicherlich eine geringere Belastung als ein operativer Eingriff.
- Bei allen tiefergelegenen Prozessen, bei denen ein operativer Eingriff mit
großen Risiken verbunden wäre, ist eine sonographisch bzw.
computertomographisch geführte Feinnadelaspirationscytologie ebenfalls die
Methode der Wahl.
- Wenn der Gesamtzustand des Patienten einen operativen bzw. größeren
invasiv-bioptischen Eingriff risikoreich erscheinen läßt, sollte eine
cytologische Untersuchung vorgezogen werden.
- Bei allen primär als cystisch eingeordneten Prozessen ist die FNAC die
einzige Methode , da in diesem Fall nur cytologisch eine Diagnose zu stellen
ist. Bei bakteriellen Entzündungen (Abszessen) kann eine morphologische
Differenzierung der Keime wie auch eine Gramfärbung durchgeführt werden,
was für die antibiotische Therapie von entscheidender Bedeutung sein kann.
- Bei allen generalisierten Erkrankungen (z. B. hämatologische
Grunderkrankung oder Lymphome), bei denen die Frage nach Malignität und
Subtypisierung erfolgen soll, ist die FNAC sicherlich ebenfalls an erste
Stelle zu setzen, da sie bei multiplen Herden aus mehreren Lokalisationen
gewonnen werden kann (z. B. Lymphome) und nach dem ersten Befund der
Cytologie bzw. auch einer Verdachtsdiagnose weitere klinisch- laborchemische
Untersuchungen zur Differenzierung und Sicherung der Diagnose erfolgen können.
Ein solches Vorgehen ermöglicht bei generalisierten Lymphomen, wenn die
cytologische Diagnose eindeutig gestellt werden kann und diese mit dem
klinischen Bild sowie dem klinischen Verdacht übereinstimmt, einen frühzeitigen
Therapiebeginn. Erfahrungsgemäß ist oft nach operativ- diagnostischen
Lymphknotenextirpationen vor der endgültigen Subklassifizierung mit
Zeitverlusten zu rechnen, da die endgültige Typisierung durch einen
Referenzpathologen (Kiel) erfolgen muß.
- Schließlich kann bei allen Prozessen, die im Computertomogramm
zweifelhaft sind und nicht sicher zugeordnet werden können, für einen
operativ-diagnostischen Eingriff jedoch eine eindeutige Indikation fehlt,
durch eine FNAC eine Diagnose erfolgen.
- Wenn eine möglichst schnelle Diagnose mit einer hohen Sensitivität und
Spezifität gewünscht wird, kann diese durch eine Cytologie erfolgen. Nach
Lufttrocknung der Ausstrichpräparate und unter Verwendung einer Schnellfärbung
kann eine Aussage innerhalb von Minuten getroffen werden, wenn die
cytologische Untersuchung am gleichen Ort erfolgt, an dem auch die Punktion
durchgeführt wird.
- Eine getrennte parallele cytologische Untersuchung mittels Imprint- oder
Abtupfcytologie sollte insbesondere dann erfolgen, wenn das gewonnene
Biopsiestück besonders klein ist (s. auch
Abb
3a-d). Die Cytologie kann erfahrungsgemäß zwischen 5 bis 15 % der Fälle
bei malignen Tumoren die diagnostische Aussage verbessern (s. auch
Abb
3a-d).
- Zusätzlich steht mit einer intraoperativ durchgeführten cytologischen
Untersuchung (Schnellcytologie) eine Alternative zum herkömmlichen
histologischen Schnellschnitt zur Verfügung.
Die Vorteile der Feinnadelaspirationscytologie (FNAC) sind:
- geringe Belastung für den Patienten
- geringes Trauma und somit geringeres Risiko für eventuelle Komplikationen
(.z. B. Blutung)
- beliebige Wiederholbarkeit (besonders zur Therapie oder Verlaufskontrolle)
- es lassen sich Regionen erreichen, die operativ- bioptisch nur schwer zugänglich
sind
- die FNAC ermöglicht eine schnelle Diagnostik (unter optimalen Bedingungen
innerhalb von Minuten)
- niedriger technisch- apparativer und somit kostengünstiger Aufwand im
Vergleich zu einer operativ-bioptischen Untersuchung (z. B.
Lymphknotenextirpation).
Die Nachteile der FNAC sind:
- abhängig vom Organ, der Lokalisation und Beschaffenheit des Gewebes sowie
dem verwendeten Punktionsmaterial und der Erfahrung des Untersuchers, ist
mit einer Versagerquote von ca. 5 % zu rechnen. Dabei wird in der Regel
nicht genügendes Zellmaterial aspiriert. Bei kleinen Herden ist auch mit
Fehlpunktionen zu rechnen. Die Zahl der Fehlpunktate jedoch wird mit
zunehmender Erfahrung geringer.
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2. Aussagefähigkeit
Welche Krankheiten können cytologisch diagnostiziert werden ?
- Alle Krankheiten, die direkt oder indirekt zu einer Veränderung der
Zellen selbst, ihrer Zusammensetzung, Zellorganellen oder Zellprodukten führen,
können durch die Cytologie oder cytologische Methoden diagnostiziert
werden.
- Wenn dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist, bedeutet dies
nicht, daß es unmöglich ist, sondern, daß unser heutiges Wissen noch
nicht soweit ist.
Die Sicherheit der cytologischen Diagnose bzgl. der Malignität wie auch der
Histogenese ist sehr hoch (siehe
Tabelle
1) und der histologischen Diagnostik ebenbürtig. Um eine hohe Sensitivität
zu erreichen, ist jedoch eine Gewinnung von ausreichend repräsentativem
Zellmaterial notwendig. Top
3. Aufarbeitungstechniken
In der klinischen Cytologie hat sich die May-Grünwald-Giemsa-Färbung
(Synonym: Pappenheimfärbung) als Standardfärbung etabliert. Sie ermöglicht
eine sehr feine morphologische Differenzierung der Zellen und somit ein hohes Maß
an diagnostischer Sicherheit (siehe
Tabelle
1). Hierfür sind möglichst dünne, luftgetrocknete Präparate notwendig
und am besten geeignet. Luftgetrocknete (trocken fixierte) Präparate sind
theoretisch unbegrenzt haltbar und bedürfen keiner zusätzlichen Fixierung.
- Jedes frisch gewonnene Material (mit Ausnahme von Urin und Galle)
sollte als luftgetrockneter Ausstrich zur cytologischen Untersuchung
aufgearbeitet werden.
FNAC sollten auf den Objektträger aufgespritzt werden und technisch wie
Blutausstriche möglichst dünn ausgestrichen werden. Bröckelige Anteile können
zwischen zwei Objektträgern in einer ausscherenden Bewegung ausgestrichen
werden. Flüssiges Material kann, wenn es sehr zellreich ist oder erscheint (z.
B. Pus), ebenfalls wie Blut ausgestrichen werden. Es sollte immer angestrebt
werden, dünne Ausstriche anzufertigen, da diese schnell trocknen und so die
Morphologie der Zellen am besten erhalten bleibt. Zellarme Flüssigkeiten (z. B.
Pleurapunktate oder Cysteninhalt) sollten bei mittlerer Drehzahl für ca. 15
Minuten zentrifugiert werden. Nach Verwerfen des Überstandes kann das
zellreiche Sediment, wie oben beschrieben, ausgestrichen und luftgetrocknet
werden. Alternativ können die Präparate mittels einer Cytocentrifuge
angefertigt werden.
- Es sollten mindestens 8 bis 10 Präparate (in besonderen Fällen
eventuell mehr) angefertigt werden, um zur genauen Typisierung nötigenfalls
zusätzliche Untersuchungen (z.B. Cyto- bzw. Immuncytochemie) durchführen
zu können.
Von Biopsien können durch vorsichtiges Hin- und Herrollen bzw. Ausstreichen
des Biopsiestückes auf einem trockenen Objektträger Abtupf- bzw. Imprintpräparate
gewonnen werden. Diese sind ebenfalls luftgetrocknet haltbar. Von größeren
Probeexzisionen lassen sich von der Schnittfläche ebenfalls durch Abtupfen
Imprintcytologien anfertigen (siehe
Abb.
2). Diese ermöglichen eine getrennte parallele cytologische Untersuchung
des Materials. Galle und Urin sollten als Ausnahme unverzüglich in mindestens
70 % igem Alkohol im Volumenverhältnis 1:1 fixiert werden. Dieses Material wird
in der Regel nach Papanicolaou gefärbt. Durch sofortiges Fixieren in Alkohol
ist die höchste Zellausbeute für die Diagnostik möglich, da die Zellen in
diesen Flüssigkeiten sehr schnell degenerieren und zerstört werden.
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4. Ergebnisse und Interpretationen
Die Verwendung einer modifizierten Papanicolaou - Klassifikation hat sich
unserer Meinung nach für die klinische Cytologie als sinnvoll und hilfreich
erwiesen, da sie eine klare Einordnung der Befunde, inklusive Graduierungen ermöglicht
und den Cytologen veranlaßt, mit möglichst wenig Worten eine klare Aussage zu
stellen.
Klinische Angaben, insbesondere Verdachtsdiagnosen, sind für den
beurteilenden Cytologen für die Interpretation der Befunde sehr wichtig und
sollten mitgeteilt werden.
Ein klarer klinisch- radiologischer CT-Befund und eine ebenso klare cytologische
Diagnose ermöglichen und erlauben unserer Meinung nach die unverzügliche
Einleitung einer Therapie.
So ist zum Beispiel bei einem jüngeren Patienten mit den Zeichen einer
oberen Einflußstauung und einer klaren cytologischen Diagnose eines
kleinzelligen Bronchialcarcinoms aus einem Lymphknotenpunktat ein Therapiebeginn
noch vor einer eventuellen histologischen Sicherung
gerechtfertigt. Ebenso kann bei der Diagnose eines malignen Lymphoms verfahren
werden, da die cytologische Subtypisierung der malignen Lymphome in
erfahrenen Händen eine hohe diagnostische Sicherheit aufweist (siehe
Tabelle
1).
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